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Stellungnahme zur heutigen Abstimmung

13.03.2014

Thema: Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen

Gabriele Schmidt stimmt gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig KOM(2012) 530

Mit dem Richtlinienvorschlag soll klargestellt werden, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil des Honigs und keine Zutat ist. Pollen gelangt durch natürliche Art und Weise in den Honig, er wird dem Honig nicht maschinell oder per Hand hinzugefügt. Nach der Honig-Richtlinie ist das Ursprungsland, in dem der Honig erzeugt wurde, anzugeben. Eine ausschließliche deutsche Herkunft, also aus einem Land, in dem derzeit keine gentechnisch veränderten Nutzpflanzen angebaut werden, ist daher für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar. Der Verbraucher ist dadurch geschützt und kann von seiner Wahlfreiheit Gebrauch machen, indem er sich für ein Produkt, das in Deutschland hergestellt wurde, bewusst entscheidet. Das entscheidende Argument ist aber, dass auch bei „Fair Trade“-Ökosiegel und „Ohne Gentechnik“-Siegel ebenfalls minimale Spuren an zugelassenem gentechnisch veränderten Material in den Produktenenthalten sein könnten, ohne dass es zur Kennzeichnung kommt. Denn der Anteil des Pollens im Honig beträgt nur ungefähr 0,01 bis 0,5 Gramm je Kilogramm Honig und im Normalfall ungefähr 0,03 Gramm je Kilogramm Honig. Würde man gentechnisch veränderten Pollen als Zutat einstufen und den Gesamtpollengehalt im Honig als Bezugsgröße heranziehen, wäre demnach der gentechnisch veränderte Pollen ab eine Menge von ca. 0,00027 Gramm je Kilogramm Honig zu kennzeichnen. Zum Vergleich: bei konventionellen, „Fair Trade“- und Öko-Produkten beträgt der Kennzeichnungsschwellenwert, bei dessen Überschreiten in jedem Fall zu kennzeichnen ist, 9 Gramm je Kilogramm, eine Menge, die also in bestimmten Fällen (z. B. Tofu-Produkte aus Soja) über 30 000 mal höher liegen würde. Die übliche Grenze bei zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen, ab deren Überschreiten die Labore bei nicht gekennzeichneten Erzeugnissen eine Beanstandung aussprechen, und die in der Regel auch für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung gilt, beträgt 1 Gramm je Kilogramm. In der Praxis würde dies bedeuten, dass ein mit „Ohne Gentechnik“ gekennzeichnetes Lebensmittel im Einzelfall über 3 500 mal mehr gentechnisch verändertes Material enthalten kann als ein Honig mit Pollen, der als gentechnisch verändert zu kennzeichnen wäre.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die einzige Absicht, medienwirksam Angst bei den Menschen zu schüren und geht völlig an der Grundproblematik vorbei. Pauschale Forderungen, um die Regierungskoalition vorzuführen, lehnen wir ab.
Grundsätzlich lehne ich den Anbau, Einführung und Verkauf von genveränderten Pflanzen in Deutschland ab. Nach wie vor sehe ich ein großes Problem in der Transparenz und Wahlfreiheit beim Lebensmittel-, Futtermittel- und Saatkauf, da es keine verlässliche Kennzeichnungspflicht in der Europäischen Union gibt. In der EU wurde 2003 mit Zustimmung der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossen, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich zu erlauben, wenn ein fundierter Sicherheitsnachweis erbracht wird. Wir, die Union, haben dafür gesorgt, dass es derzeit keinen kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland gibt. Die Landesgruppe Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst Anbauverbote für zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen verhängen dürfen.


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