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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

07.04.2014

Gabriele Schmidt hält ihre zweite Rede im Deutschen Bundestag

„Wir wollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben und gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung den nationalen Aktionsplan weiterentwickeln“, bekräftigte die Bundestagsabgeordnete gleich zu Beginn ihrer Rede im Deutschen Bundestag. Gabriele Schmidt ist Berichterstatterin für das Neunte Buch Sozilagesetzbuch (SGB IX) im Ausschuss für Arbeit und Soziales und damit für die Themen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständig. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 24. Februar ratifiziert. Damit ist die Konvention geltendes Recht und stellt eine Leitlinie für die Behindertenpolitik in Deutschland dar. Die Wahrnehmung grundlegender Menschenrechte muss allen in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderung möglich sein. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, politische Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens auszuarbeiten und umzusetzen. Mit dem im Jahr 2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplan, der über 200 Einzelmaßnahmen umfasst und einen Zeithorizont von zehn Jahren hat, wurden wichtige Schritte zur Verbesserung der Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen gemacht. Die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplans und die Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten sind erklärte Ziele in dieser Legislaturperiode. An der Umsetzung dieser wolle die Abgeordnete aktiv mitarbeiten.

Die vollständige Rede (TOP 19 Programm für Barrierefreiheit | 27. Sitzung vom 04.04.2014) können Sie hier anschauen oder nachlesen.


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