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Regelung schafft Planungsgrundlagen für Kommunen

27.05.2014

Entlastung für Kommunen

Die Koalition hat sich am Montagabend darauf verständigt, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Unterstützung von Ländern und Kommunen in Höhe von sechs Milliarden Euro sowie die ab 2015 vorgesehene kommunale Vorab-Entlastung von einer Milliarde Euro umgesetzt wird. Gabriele Schmidt begrüßt, dass die Bundesregierung frühzeitig den Weg aufzeigt, wie die Vorab-Entlastung der Kommunen ab dem Jahr 2015 in Höhe von einer Milliarde Euro umgesetzt wird. Die hälftige Aufteilung auf einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist ein fairer Kompromiss. Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen, die am dringendsten finanzielle Unterstützung benötigen, diese auch bekommen, ohne Kommunen auszusparen, denen es finanziell besser geht. Dass die Bundesregierung diesen Spagat geschafft hat, hilft allen Beteiligten. Die frühzeitige Regelung schafft die dringend benötigte Planungsgrundlage für die Kommunen.

Darüber hinaus stellt der Bund eine Milliarde Euro über die Länder für Krippen und Kindertagesstätten zur Verfügung. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die Kleinkindbetreuung weiter auszubauen. Wichtig ist, dass die Mittel auch unbürokratisch und vollumfänglich – also ohne Verrechnung mit Landesleistungen – an die Kommunen weitergegeben werden.

Bei den für Wissenschaft, Schule und Hochschule vorgesehenen fünf Milliarden Euro erwartet die Abgeordnete, dass die Länder den für die Schulen vorgesehenen Anteil so einsetzen, dass auch hier die Kommunen angemessen partizipieren können.

Hintergrund: Für Betreuung und Bildung stehen finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen fünf Milliarden Euro für den Bereich Wissenschaft, Schule und Hochschulen und eine Milliarde Euro für den Bereich Kita und Krippen eingesetzt werden. Die Verteilung der finanziellen Mittel für die Krippen und Kitas erfolgt wie bisher für die Länder über das Sondervermögen Kinderbetreuung. Das Sondervermögen Kinderbetreuung weist derzeit noch ein Finanzvolumen von rund 450 Millionen Euro auf. Der Bund wird dieses Sondervermögen auf bis zu einer Milliarde Euro aufstocken und in 2017/2018 den Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Millionen Euro erhöhen. Vor lnkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes wird die Bundesregierung die Kommunen ab 1.1.2015 mit einer Milliarde Euro p.a. entlasten. Dies erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) - dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Abs. 5 SBG ll gleichmäßig erhöht - und hälftig durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer.


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