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Hundeschule vor drohender Schließung gerettet

10.02.2015

Gabriele Schmidt fordert von Alexander Bonde (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, einheitliche Standards bei der Prüfung der Sachkunde

Die Erleichterung und die Freude waren riesengroß, als die Hundeschulbesitzerin Eva-Maria-Hofschulte aus Bonndorf die Erlaubnis für das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden endlich in den Händen hielt. Die langjährige Ausbilderin durchlebte eine Zeit der Unsicherheit und Angst um ihre berufliche Existenz. In ihrer Not wandte sie sich an die Bundestagsabgeordnete Gabriele Schmidt mit der dringenden Bitte um Unterstützung.
Der Grund dafür war das zum 1. August 2014 in Kraft getretene Tierschutzgesetz, das eine Erlaubnispflicht zum Betrieb von Hundeschulen vorschreibt. Zentraler Bestandteil der Erlaubniserteilung ist die Prüfung der Sachkunde. Das Gesetz und damit die Einführung der Erlaubnispflicht wurden von den Ausbildern zunächst begrüßt. Die Umsetzung stieß jedoch bei vielen Betroffenen auf Unmut und Unverständnis. Bei den Veterinärämtern, die mit der Einzelfallprüfung der Qualifikation der Antragsteller betraut sind, herrscht seitdem die gleiche Unsicherheit wie bei den Hundeausbildern.
Die Bundestagsabgeordnete erhielt mehrere Schreiben von Hundeausbildern in ihrem Wahlkreis, denen die Verweigerung der Erlaubnis drohte. Obwohl sie zum Teil mehrere Jahre erfolgreich die Tätigkeit ausgeübt haben und es zu keinerlei Beanstandungen kam, wurden die Hundebesitzer aufgerufen, ein sogenanntes „Fachgespräch“ abzulegen. Es handelt sich um einen umstrittenen Test, der selbst nach Meinung der Veterinärämter nicht geeignet ist, den Nachweis einer Qualifikation zu erbringen. Die Beschwerden nahm Gabriele Schmidt zum Anlass, vom Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Bündnis 90/Die Grünen), einheitliche Standards für die Einzelfallprüfung und damit einen angemessenen Vollzug der bundesgesetzlichen Regelungen zu fordern. „Es darf nicht sein, dass Hundeausbilder unter einen Generalverdacht gestellt werden“, bekräftigte die Abgeordnete. Der Minister stimmte mit der CDU-Abgeordneten überein, dass Unsicherheit sowohl auf der Seite der Hundeausbilder als auch die der Behörden bestehen würde. In seiner Antwort führte das Ministerium aus, dass die Tierschutzreferenten der Länder aktuell beschlossen haben, noch ausführlichere Hilfen zur Beurteilung der Anträge an die Behörden zur Verfügung zu stellen.

In der Mitte Gabriele Schmidt MdB und Hundeschulbesitzerin Eva-Maria Hofschulte aus Bonndorf mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Kurses
In der Mitte Gabriele Schmidt MdB und Hundeschulbesitzerin Eva-Maria Hofschulte aus Bonndorf mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Kurses

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