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Optimierte Meldeverfahren und andere Änderungen

26.02.2015

Gabriele Schmidt MdB begrüßt Entlastung der Arbeitgeber und Reduzierung der Bürokratiekosten durch Verbesserung bei Meldeverfahren sowie Werbeverbot für „Pille danach“

Am Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag ein sogenanntes „Omnibusgesetz“ bei dem es u.a. um optimierte und vereinfachte Meldeverfahren zwischen Sozialversicherungsträgern und Arbeitgebern geht. In ihrer Rede für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion würdigte die Bundestagsabgeordnete Gabriele Schmidt die Senkung des Verwaltungsaufwands bei rund 400 Millionen Meldevorgängen im Bereich der sozialen Sicherung und die Entlastung für die Arbeitgeber um rund 126 Millionen Euro jähr-lich. Ziel sei es, so Schmidt, die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in den Meldeverfahren zu stärken. 


Weitere Änderungen betreffen z.B. das Rentenrecht. So wird das Waisenrentenrecht an das Steuer- und Kindergeldrecht angeglichen. Der Wegfall der Einkommensanrechnung auf Waisenrenten bei volljährigen Waisen führt zu Verwaltungsvereinfachung.
Bis zur geplanten Schaffung einer UVB (Unfallversicherung Bund und Bahn)- eigenen Auslandsversicherung wird die Regelung zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz auf freiwillige Helfer in Ebola-Gebieten ausgeweitet. 


Bei der „Pille danach“ bleibt es bei der Kostenübernahme durch die Kassen für Frauen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obwohl sie aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission nicht mehr verschreibungspflichtig ist. Gabriele Schmidt begrüßt ausdrücklich das vorgesehene Werbeverbot für die „Pille danach“. Die Pille sei eine Notfallverhütung, so die Abgeordnete. Eine Beratung sei unabdingbar, da es um Frauengesundheit ginge.
Dank des Einsatzes der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es gelungen, den Personenkreis im Rahmen des neuen, befristet geltenden Instruments der „Assistierten Ausbildung“ zu erweitern. Sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte junge Menschen sollen dadurch neue betriebliche Perspektiven erhalten. Schwierige Ausbildungsverhältnisse sollen stabilisiert und neue Betriebe für die Berufsbildung benachteiligter junger Menschen gewonnen werden.

Künftig wird es jungen Menschen mit Behinderung ebenfalls möglich sein, das Instrument der „Assistierten Ausbildung“ zu nutzen. Es stellt damit eine Alternative zur beruflichen Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen und eine wichtige Möglichkeit zur Förderung inklusiver Berufsausbildung dar.


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