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Stärkung kommunaler Investitionen

03.03.2015

Bundesregierung setzt deutliches Signal zur Unterstützung der Kommunen

Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben sich am gestrigen Montag über die Verteilung der Mittel aus dem nationalen Investitionsprogramm verständigt. Wesentlicher Bestandteil der Einigung ist die Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung des Investitions-Nachholbedarfs in den kommenden Jahren. Dazu erklären die Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger und Gabriele Schmidt (beide CDU):

„Die unionsgeführte Bundesregierung setzt mit der Einigung vom 2. März 2015 ein deutliches Signal zur weiteren Unterstützung der Kommunen. Wir freuen uns, dass in den kommenden Jahren fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Kommunen bereitgestellt werden. Davon sind 1,5 Mrd. Euro ab 2017 zur Stärkung der kommunalen Investitionen vorgesehen. Mit den verbleibenden 3,5 Mrd. Euro wird der Bund noch in diesem Jahr ein Sondervermögen errichten, um auch finanzschwachen Kommunen Investitionen zu ermöglichen.

Die Union hatte bereits im vergangenen Jahr bei den ersten Überlegungen für ein nationales Investitionsprogramm darauf hingewiesen, dass die Kommunen die staatliche Ebene in Deutschland sind, die die Mittel am schnellsten und zielgenauesten einsetzen kann. Die Einigung der Großen Koalition greift diese Forderung auf und ermöglicht damit eine zielgenaue Förderung der Kommunen. Gleichzeitig werden wichtige Konjunkturimpulse gesetzt.

Die für das Jahr 2017 vereinbarten zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen. Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro hilft besonders finanzschwachen Kommunen und kann dazu beitragen, die Schere zwischen ärmeren und reicheren Kommunen zu schließen.“


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