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Unter Generalverdacht

05.05.2015

Gabriele Schmidt erkundigt sich bei der Schaustellerfamilie Faller aus Bad Säckingen über die Erfahrungen mit den Dokumentationspflichten

Die Dokumentationspflichten der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im Rahmen des Mindestlohngesetzes bereiten den Mittelständlern zum Teil große Schwierigkeiten. Die Bundestagsabgeordnete Gabriele Schmidt (CDU) informierte sich persönlich über die Erfahrungen der Schaustellerfamilie Faller in Bad Säckingen. Familie Faller betonte, dass man sich als Schausteller an die Kontrollen durch den Zoll längst gewöhnt habe. Man sei nicht gegen die Kontrollen, allerdings wehre man sich gegen die Behandlung. Das Erscheinungsbild des Zoll, der üblicherweise mitten am Tag bewaffnet und mit schusssicheren Westen anrückt, führt zur Verunsicherung, insbesondere bei den Besuchern. Man werde dazu veranlasst, die besorgten Besucher aufzuklären und zu beruhigen, so die Geschäftsführerin Cathrin Faller. Auch wenn es sich bei der Überprüfung um einen ganz normalen Vorgang handelt, wäre es aus Sicht der Schausteller wünschenswert, wenn die Zollbeamten während des Aufbaus oder des Abbaus die Kontrollen machen würden.

Die Bundestagsabgeordnete Schmidt steht im engen Kontakt mit dem Abteilungsleiter Zoll des Bundesfinanzministeriums und ehemaligem Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Freiburg Julian Würtenberger. Im Juli wird Gabriele Schmidt gemeinsam mit Julian Würtenberger bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen dabei sein. Die Abgeordnete will den Termin nutzen, um die Probleme anzusprechen.

Die Dokumentationspflichten gelten u.a. für alle im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen, darunter auch das Schaustellergewerbe. Vor Probleme stellt die Dokumentationspflicht die Schausteller im Zusammenspiel mit dem Arbeitszeitgesetz. Eine Ausweitung der Arbeitszeit wird seit längerer Zeit gefordert. Nach Vorliegen der Voraussetzun-gen des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz ist die Ausweitung der Arbeitszeit bis maximal 12 Stunden möglich. Da die Betriebe des Schaustellergewerbes als Saisonbetriebe im Sinne des Gesetzes angesehen werden können, hatte die Abgeordnete einen Musterantrag dabei, der bei der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Bewilligung der Verlängerung der täglichen Arbeitszeit gestellt werden kann. Ein weiteres Problem, so Faller, sei die uneinheitliche Prüfordnung. Laut Mindestlohngesetz entfällt die Prüfung für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen, wenn die Arbeitnehmer mehr als 2958 Euro im Monat verdienen. Allerdings berichtete die Familie von Erfahrungen anderer Schausteller, dass der Zoll auch hier unterschiedliche Maßstäbe anlegen und so z.B. teilweise bloß bis zu einer Grenze von 2000 Euro prüfen würde. Bereits im Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der am 27. Januar dieses Jahres in der Fraktionssitzung einstimmig beschlossen wurde, wird u.a. die Absenkung des Schwellenwerts für die Nichtanwendbarkeit auf 1900 Euro gefordert. „Alles andere macht wenig Sinn und ist nicht verhältnismäßig“, so Gabriele Schmidt.


Hier können Sie den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zum Arbeitszeitgesetz nachlesen.

Bildvon links: Cathrin Faller, Gabriele Schmidt und Manuela Faller.
Bildvon links: Cathrin Faller, Gabriele Schmidt und Manuela Faller.

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