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Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

19.05.2015

Schmidt und Dörflinger begrüßen den Plan des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU), die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern

Mit dem geplanten Gesetz zur Verbesserung der Hospiz und Palliativversorgung in Deutschland soll ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot, insbesondere im ländlichen Raum, geschaffen werden. Auch in den Altenpflege-Einrichtungen soll die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf bereits beschlossen.

Die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger und Gabriele Schmidt erklären: „Menschliche Zuwendung und gute pflegerische, medizinische und seelsorgerische Hilfen sind das Wichtigste für die Schwerstkranken und Sterbenden. Es gehört zu unseren Aufgaben als Gesellschaft, sie gut zu begleiten und ihre Würde zu achten“.

Konkret soll u.a. die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize durch Erhöhung des Mindestzuschusses sowie durch eine Erhöhung des Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten bei den stationären Hospizen für Erwachsene verbessert werden. Der Tagessatz je betreutem Versicherten wird von derzeit rund 198 auf rund 255 Euro erhöht, was einer Erhöhung um 25 Prozent entspricht.

Zu Gunsten der ambulanten Hospizdienste werden verschiedene Hemmnisse abgebaut. So werden bei der Förderung neben den Personalkosten auch die Sachkosten (z.B. Fahrtkosten ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen) angemessen berücksichtigt.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sollen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern ein individuelles Beratungsangebot über Hilfen zur u.a. medizinischen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten können.



Foto des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe: Bundesregierung / Laurence Chaperon


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