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Bagatellgrenze: „Diskussion versachlichen“

24.06.2015

CDU-Abgeordnete unterstützen Auffassung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Bagatellgrenze.

In der Diskussion um die Einführung einer Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung an Schweizer Kunden unterstützen die CDU-Abgeordneten Thomas Dörflinger, Gabriele Schmidt und Felix Schreiner die Auffassung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Dieser hatte vor wenigen Tagen einen Vorstoß von Landesfinanzminister Nils Schmid (SPD) abgelehnt, Schweizer Kunden die Mehrwertsteuer erst ab einem Einkaufswert von 50 Euro zu erstatten. Das bestätigte Michael Meister (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium (BMF), den Abgeordneten in einem Antwortschreiben. Die CDU-Abgeordneten, die sich bereits Mitte Mai an den Staatssekretär gewandt hatten, erklärten in einer gemeinsamen Pressemitteilung:

„Der Ruf nach Entlastung der Zollverwaltung in der Bearbeitung der grünen Ausfuhrkassenzettel ist berechtigt. An der Entlastungswirkung einer Bagatellgrenze von 50 Euro haben wir allerdings weiterhin erhebliche Zweifel. Die Landesregierung täte gut daran, sich mit den Folgen der Einführung einer solchen Wertgrenze genauer zu beschäftigen, anstatt vorschnell nach einer Gesetzesänderung zu rufen.“

Die Frankenaufwertung in Folge der Kursfreigabe durch die Schweizerische Nationalbank und die Ausweitung des Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank hätten fraglos zu einem Kaufkraftzuwachs für Schweizer Kunden und damit zu einem noch höheren Arbeitsaufkommen für die ohnehin schon stark beanspruchte Zollverwaltung in der Grenzregion geführt, so die Abgeordneten. „Mit Einführung einer Bagatellgrenze gingen jedoch neue Schwierigkeiten einher, da der Zoll nun prüfen müsste, ob die Waren am selben Tag gekauft wurden und bei einer kumulativen Bagatellgrenze den Gesamtwarenwert zu errechnen hätte. Eine nicht-kumulative Wertgrenze aber träfe vor allem kleine Einzelhändler, da Schweizer Kunden ihr Kaufverhalten an eine Kappungsgrenze von 50 Euro anpassen dürften“, so die CDU-Abgeordneten weiter.

„Gegen eine Bagatellgrenze sprechen damit nicht nur die in der Folge zur erwartenden Umsatzeinbußen und Ertragsteuerrückgänge sowie die aus Gleichbehandlungsgründen erforderliche Ausweitung dieser Wertgrenze auf See- und Flughäfen, sondern auch und vor allem, dass diese nicht dazu geeignet ist, die Zollverwaltung spürbar zu entlasten. Die IHK Hochrhein-Bodensee stellt zu Recht fest, dass nicht die Erstattung der Mehrwertsteuer das Problem ist, sondern das Verfahren.“

Die gewünschte Entlastung des Zolls und das Freimachen von Arbeitskapazitäten für weitere Aufgaben der Zollverwaltung seien nach Ansicht der Abgeordneten daher nur über ein weitgehend vollautomatisiertes Verfahren zur Abfertigung der Ausfuhrkassenzettel zu erreichen. Dörflinger verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass das Bundesfinanzministerium auf seinen Vorstoß hin die Bundesfinanzdirektion Südwest in einer Besprechung am 16. April 2015 damit beauftragt habe, bis Spätsommer 2015 die Systemanforderungen für ein automatisiertes Verfahren zu erarbeiten.


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