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Einhaltung des Mindestlohns auf dem Prüfstand

31.07.2015

Gabriele Schmidt begleitet einen Tag lang die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Idee, den Zoll bei den Kontrollen zu begleiten, entstand im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung im Januar in Berlin zwischen der CDU-Bundestagsabgeordneten Gabriele Schmidt und Julian Würtenberger, Leiter der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung im Bundesfinanzministerium und ehemaligem Freiburger Regierungspräsidenten. Julian Würtenberger lud die Abgeordnete ein, sich ein eigenes Bild von der Arbeit der Zollbeamten in ihrem Wahlkreis zu machen. Unternehmen haben im Vorfeld Kritik bezüglich der Kontrollen bzw. des Auftretens des Zoll gegenüber Schmidt geäußert. Mit der Einführung des allgemeinen Mindestlohns kontrolliert der Zoll Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sämtlicher Arbeitnehmer in besonders von Schwarzarbeit bedrohten Branchen und von allen geringfügig Beschäftigten (§ 17 (1) MiLoG i.V.m. § 2a SchwarzArbG). Ebenso erfolgen Mindestlohnkontrollen von Branchen, welche in § 4 des Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst sind.

Nach allgemeinen Ausführungen zur Aufgabenwahrnehmung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) startete man mit der Durchführung einer Prüfung auf einer Baustelle. Die Zollbeamten gingen dabei effizient vor und erledigten ihre Arbeit ohne Störung des Betriebsablaufs. Die Baufirma konnte den Beamten die vorbildlich geführten Aufzeichnungen vorlegen, so dass die Prüfung für beide Seiten ohne großen Aufwand stattfand. Die gleiche Erfahrung machten die Zollbeamten und die Abgeordnete in einem Gastronomiebetrieb, der anschließend geprüft wurde, wie üblich in Zivilkleidung.

Die Kontrollen hätten aus Sicht der Sozialpolitikerin gezeigt, dass sich die Unternehmen ihrer Verantwortung bewusst sind und die Aufzeichnungspflichten anstandslos befolgen. Der Zoll seinerseits legt ein diskretes und zielorientiertes Auftreten an den Tag, so dass in der Regel die Prüfungen sowohl für die Betriebe als auch für den Zoll schnell und unkompliziert verlaufen. „Schwarze Schafe gab es und wird es immer geben“, lautete das endgültige Fazit der Abgeordneten. Daher bleiben die Arbeit der Zollbeamten und damit die Prüfung der Einhaltung des Mindestlohns aus ihrer Sicht notwendig und wichtig. „Kein Anspruchsberechtigter soll weniger als 8,50 Euro die Stunde verdienen“, so Schmidt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit Erfolg für Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten eingesetzt. Eine der Hauptforderungen war die Absenkung des Schwellenwertes von 2.958 auf 1.900 Euro. Zwar bleibt der Schwellenwert bei 2.958 Euro bei saisona-len Beschäftigungsverhältnissen oder solchen mit schwankenden Arbeitszeiten bestehen, die Arbeitsaufzeichnungspflicht entfällt aber, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt mehr als 2.000 Euro brutto beträgt. Bei der Beschäftigung von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Kindern und Eltern des Arbeitgebers wird dagegen künftig auf Aufzeichnungspflichten verzichtet. Das ist besonders wichtig und erwünscht in der Landwirtschaft und Gastronomie.


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