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Wahlfreiheit und Selbstbestimmung

17.08.2015

Gabriele Schmidt im Gespräch mit Dieter Spitznagel aus Klettgau zum Thema Teilhabe

Gabriele Schmidt und Dieter Spitznagel kennen sich schon eine ganze Weile. Der Kontakt nahm in letzter Zeit zu, weil die Abgeordnete als Berichterstatterin im Arbeits- und Sozialausschuss im Deutschen Bundestag u.a. für das Thema Teilhabe zuständig ist. Sie ist außerdem Mitglied der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz, welches derzeit in Arbeit ist. Geplant ist ein modernes Teilhaberecht, welches den Herausforderungen einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen gerecht wird. Als Betroffener weiß Dieter Spitznagel nur zu gut, dass es kaum möglich ist, Beratung und Leistungen aus einer Hand zu bekommen. Ein Problem, das aus Sicht der Abgeordneten dringend gelöst werden muss. Weiter hält Schmidt bundeseinheitliche Verfahren nach bundesweit geltenden Maßstäben für nötig, um den Bedarf des Einzelnen unabhängig vom Wohnort messen zu können.

Im Gespräch mit Gabriele Schmidt bekräftigte Dieter Spitznagel, der wegen seiner Muskelerkrankung im Rollstuhl sitzt und auf 24-Stunden-Hilfe angewiesen ist, die Bedeutung des „Persönlichen Budgets“. Zwei Helfer unterstützen den gelernten Industriekaufmann seit Jahren und ermöglichen ihm damit ein stückweit ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben. Seit dem 1. Januar 2008 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf das „Persönliche Budget“. Statt festgelegter Sach- und Dienstleistungen können Menschen mit Behinderung selbst entscheiden, wer, wann und wo welche Leistung für sie erbringen soll und so über das Geld oder Gutscheine selbstständig verfügen. „Das Problem ist, dass viele Betroffene diese Wahlfreiheit gar nicht kennen“, bemängelte Dieter Spitznagel gegenüber der Politikerin.

Ein weiteres Problem sei die Vermögensgrenze, die mit 2.600 Euro als zu niedrig angesehen wird. Beide waren sich einig, dass diese Grenze deutlich angehoben werden muss. „Für alle Menschen, mit und ohne Behinderung, muss sich die Leistung lohnen. Es soll daher geprüft werden, inwiefern die Fachleistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen erbracht werden können“, sagte Schmidt.

Ganz nach dem Motto: „Nicht ohne uns über uns“ ist Gabriele Schmidt dankbar für den Austausch mit Betroffenen und nimmt alle Vorschläge und Wünsche an das geplante Gesetz sehr gerne mit nach Berlin.

Im Gespräch mit Dieter Spitznagel
Im Gespräch mit Dieter Spitznagel

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