01.10.2015
Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger und Gabriele Schmidt begrüßen Maßnahmenpaket zur Asyl- und Flüchtlingspolitik. Konsequente Zurückführung durch die Bundesländer gefordert.
Die Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger und Gabriele Schmidt (beide CDU) sehen in dem Gesetzespaket zur Asyl- und Flüchtlingspolitik, über das der Deutsche Bundestag heute Vormittag in erster Lesung beraten hat, einen „ersten Schritt, um den unverändert hohen Flüchtlingszustrom zu bewältigen“ und betonen: „Die Aufnahmefähigkeit Deutschlands kennt Grenzen!“ Mit dem Gesetzespaket sollen das Asylverfahrensgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Baugesetzbuch und weitere Gesetze geändert werden.
„Das Maßnahmenpaket ist von dem Gedanken geprägt, dass wir künftig genau unterscheiden wollen zwischen denen, die unseres Schutzes bedürfen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben und unser Land rasch wieder verlassen müssen“, erklärten die CDU-Abgeordneten. Es gehe jetzt auch darum, bestehende Anreize für Asylmissbrauch zu beseitigen und eine klare Botschaft an diejenigen zu senden, die nicht schutzbedürftig seien und sich dennoch nach Deutschland aufmachen wollten. „Aus dem Wahlkreis erreichen uns in den letzten Wochen zahlreiche Zuschriften zur Flüchtlingssituation, die einerseits vom großen Engagement vieler Ehrenamtlicher bei der Integration von Asylbewerbern zeugen, andererseits aber auch von der wachsenden Sorge getragen sind, dass Deutschland mit der stetig steigenden Zahl an Flüchtlingen und Migranten überfordert sein könnte.“
Mit dem nun vorgelegten Gesetzespaket beteiligt sich der Bund strukturell, dauerhaft und dynamisch an den Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der aufgenommenen Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. „Wir erwarten nun von der Landesregierung, dass die erheblich aufgestockten Bundesmittel vollständig und zusätzlich den stark belasteten Kommunen zufließen, wenn diese die Kostenträger sind,“ so die CDU-Abgeordneten. Das Gesetzespaket sieht darüber hinaus vor, dass Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen künftig Sachleistungen statt Bargeldleistungen erhalten, sofern dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. Auch sollen Albanien, Kosovo und Montenegro in den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder zu beschleunigen. Ferner sollen Asylbewerber verpflichtet werden können, bis zu sechs Monate, solche aus sicheren Herkunftsstaaten bis zum Abschluss des Asylverfahrens, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben.
„Das nun vorgelegte Gesetzespaket soll die Bearbeitung von Asylverfahren deutlich beschleunigen. Es fehlte bislang aber auch an einer konsequenten Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger und damit am Gesetzesvollzug“, so Dörflinger und Schmidt. Die Verantwortung für Rückführungen liege bei den Ländern. Das Gesetzespaket sehe daher auch vor, dass die Bundesländer Rückführungen abgelehnter Asylbewerber in ihre Heimatländer aus humanitären Gründen zukünftig nur noch für maximal drei Monate aussetzen dürfen. „Mit dem Gesetzespaket machen wir deutlich, dass wir diejenigen, die Anspruch auf Schutz haben und dauerhaft bei uns bleiben, zügig integrieren möchten. Und wir setzen ein erstes klares Signal, dass wer keinen Anspruch auf Asyl hat, in sein Heimatland oder in das EU-Land zurückkehren muss, über das er nach Deutschland eingereist ist“, so die Abgeordneten abschließend.