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Pensionskassen: Arbeitsgruppe soll neue Besteuerungsgrundsätze erarbeiten

01.10.2015

Gespräch zwischen CDU-Abgeordneten und Bundesfinanzministerium über jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Pensionskassen

Die jüngsten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Beurteilung der Auszahlungen aus privatrechtlichen schweizerischen Pensionskassen waren Gegenstand eines Gesprächs, das die CDU-Abgeordneten Thomas Dörflinger und Gabriele Schmidt mit Finanzstaatssekretär Michael Meister und Vertretern des Bundesfinanzministeriums in Berlin geführt haben. Dörflinger hatte sich in den vergangenen Jahren wiederholt zur Besteuerung von Kapitalleistungen schweizerischer Pensionskassen an das Finanzministerium gewandt und sich für die Belange betroffener Steuerbürger eingesetzt.

„Ziel des Termins mit Staatssekretär Meister war es, über die Anwendung der am 17. Juni veröffentlichten Urteile des Bundesfinanzhofs und die Erarbeitung neuer Besteuerungsgrundsätze durch die Finanzverwaltung ins Gespräch zu kommen“, erklärten die CDU-Abgeordneten.

Mit den im Juni veröffentlichten Urteilen, so berichtete Staatssekretär Meister den Abgeordneten, habe der Bundesfinanzhof eine Grundsatzentscheidung zur einkommensteuerlichen Einordnung der Pensionskassen privater Arbeitgeber getroffen. Es gelte nun, die neuen Besteuerungsgrundsätze zu erarbeiten und dafür die unterschiedlichen Fallgruppen sowie Rechtsänderungen der Schweiz zu berücksichtigen. Dazu habe das Bundesfinanzministerium eine Arbeitsgruppe mit den Ländern ins Leben gerufen, die in den nächsten Monaten die einkommensteuerliche Behandlung in der Ein- und Auszahlungsphase überarbeite. Erst anschließend würden die jüngsten Urteile des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt veröffentlicht und allgemein angewandt. Dörflinger zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen des Gesprächs, das auf seine Initiative zustande gekommen war, und kündigte an, sich vom Bundesfinanzministerium regelmäßig über die Fortschritte bei der Erarbeitung der Besteuerungsgrundsätze berichten zu lassen.

Hintergrund: Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hatte mit Schreiben vom 19. September 2005 und einer Verfügung vom 3. September 2007 das schweizerische Pensionskassensystem als gesetzliche Rentenversicherung qualifiziert und bislang keine Differenzierung zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung und der überobligatorischen Absicherung vorgenommen. In den am 17. Juni 2015 veröffentlichten Urteilen zur Besteuerung von Pensionskassen hat der BFH klargestellt, dass bei der steuerlichen Beurteilung der Leistungen aus schweizerischen Pensionskassen privater Arbeitgeber zwischen der nach der schweizerischen Altersvorsorge gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung (sog. Obligatorium) und den darüber hinausgehenden freiwilligen Leistungen des Arbeitsgebers (sog. Überobligatorium) zu unterscheiden ist. Der BFH bestätigt damit eine Rechtsauffassung, die die CDU-Abgeordneten wiederholt in Gesprächen mit der Finanzverwaltung vertreten haben.

von links: Thomas Dörflinger MdB, Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Gabriele Schmidt MdB | Bild: Michael Hohenreuther
von links: Thomas Dörflinger MdB, Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Gabriele Schmidt MdB | Bild: Michael Hohenreuther

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