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Debatte um das Thema Sterbebegleitung

05.11.2015

Stellungnahme von Gabriele Schmidt MdB zur Abstimmung im Deutschen Bundestag am 6. November 2015

Der Deutsche Bundestag und die Gesellschaft befassen sich in einer langen, intensiven und sehr würdigen Debatte mit dem Thema Sterbebegleitung. Der Grund einer Notwendigkeit, gesetzgeberisch zu handeln, liegt darin, dass Sterbehilfevereine und Einzelpersonen Beihilfe zum Suizid geschäftsmäßig anbieten. Das wollen wir stoppen und organisierte Sterbehilfe verbieten. Mit der gleichzeitigen Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung wollen wir die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in ihrer letzten Lebensphase stärken.
Es bedarf keiner Überregulierung, auch lehne ich eine ärztlich begleitete Lebensbeendigung ab. Menschen in Not brauchen menschliche Zuwendung und Angebote der Begleitung und Versorgung auf dem letzten Weg, nicht aber eine Normalisierung oder gar Professionalisierung der Hilfe zum Suizid. Ich habe daher den von meinem CDU-Kollegen Michael Brand MdB vorgelegten Entwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung unterschrieben, den Sie hier nachlesen können. Mit unserem Vorschlag, der insbesondere in der Ärzteschaft und auch von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel unterstützt wird, werden wir dem Gleichgewicht zwischen dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Selbstbestimmung und dem Schutz der Würde sterbenskranker Menschen in besonderem Maße gerecht.


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