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Bundesprogramm Breitbandausbau

18.11.2015

Kommunen und Landkreise können ab sofort Förderanträge einreichen

Kommunen und Landkreise können ab sofort Förderanträge einreichen. Der Hauptzweck der Förderung ist, „solche Regionen zu unterstützen, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch erhebliche Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist“ (S. 4. der Förderrichtlinie). Mit dem Bundesförderprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Das Bundesprogramm ist z. B. mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar. Der Bund greift den Kommunen und Landkreisen zudem bei der Planung und der Erstellung der Antragsunterlagen unter die Arme: Beratungsleistungen werden mit bis zu 50.000 Euro gefördert.
Der erste Förderaufruf für die Ausbauprojekte läuft bis zum 31. Januar 2016. In dieser Zeit können Anträge gestellt werden. Anschließend werden die Anträge anhand transparenter Kriterien (Scoring) bewertet. Dieses Punktesystem bildet die Grundlage für eine Förderentscheidung.

Hier finden Sie die entsprechenden Informationen: 

Erster Aufruf zur Antragseinreichung - Beratungsleistungen

Erster Aufruf zur Antragseinreichung - Förderung von Infrastrukturprojekten

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" 


Weiterführende Informationen und Links finden Sie auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/bmvi-foerderprogramm-breitbandausbau.html


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