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Jobcenter Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald bekommen zusätzliche Mittel

03.12.2015

für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten

Im Bundeshaushalt 2016 wurden die Ansätze aufgrund flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei den Mitteln für Verwaltungskosten um 325 Millionen Euro und für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit um 250 Millionen Euro erhöht. Diese zusätzlichen Mittel werden ausnahmsweise in zwei Tranchen verteilt, um möglichst aktuelle statistische Daten zugrunde legen zu können. Die erste Tranche umfasst 60 Prozent der Gesamtsumme, womit sich 150 Millionen Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und 195 Millionen Euro an Mitteln für Verwaltungskosten ergeben. Das teilt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gabriele Schmidt in ihrer Pressemeldung mit.

Auf das Jobcenter Waldshut entfallen damit 303.900 Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und 395.070 Euro für Verwaltungskosten.

Das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald bekommt 133.200 Euro Eingliederungsmittel und 173.160 Euro an Mitteln für Verwaltungskosten.

Bei den prozentualen Anteilen handelt es sich um endgültige Werte. Bei der Feststellung der absoluten Beträge ist das Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2016 ausschlaggebend. Die zweite Tranche in Höhe von 40 Prozent und damit den restlichen 230 Millionen Euro erfolgt im 2. Quartal 2016. Die Verteilung erfolgt nach der Summe der Erstzugänge und des Bestands von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern.
Sobald Flüchtlinge anerkannt werden, besteht in der Regel Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter.


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