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Jobcenter Waldshut erhält rund 2,34 Millionen Euro Bundesmittel

27.01.2016

ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Gute Nachrichten für das Jobcenter Waldshut! Rund 2,34 Millionen Euro Bundesmittel bekommt das Jobcenter in der Förderperiode 2015-2020 aus dem ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Bei dem Programm handelt es sich um eine aus den Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes finanzierte Förderung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die langzeitarbeitslos und mindestens 35 Jahre alt sind und über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen, sollen wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Dies soll unter anderem durch intensives Coaching der Arbeitnehmer und durch finanziellen Ausgleich der individuellen Minderleistung an den Arbeitgeber erfolgen.

Die Eingliederungsmittel im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, die den einzelnen Jobcentern zur Verfügung stehen, sind unterschiedlich hoch. Sie werden auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende verteilt. Ergänzend dazu werden die Besonderheiten von strukturschwachen Regionen durch die sogenannte Grundsicherungsquote (Verhältnis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren) berücksichtigt. Das führt dazu, dass Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit mehr Eingliederungsmittel erhalten als Gebiete mit niedriger Langzeitarbeitslosenrate. Auf Grund hoher Beschäftigungszahlen erhält das Jobcenter Waldshut demnach deutlich weniger Eingliederungsmittel. Dabei bleibt z.B. unberücksichtigt, dass Personen mit verfestigten Problemen besonders kostenintensive oder mehrere Fördermaßnahmen benötigen. „Ich setze mich für eine Abschaffung, zumindest aber für eine Optimierung des „Problemdruckindikators“ ein“, sagte Schmidt. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass dieser auf den Prüfstand zu stellen ist. „Aus meiner Sicht stellt die Verteilung eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, die schon deshalb nicht zu halten ist, weil die Zahl der Flüchtlinge, die SGB II Leistungen bereits beziehen und beziehen werden, weiter zunehmen wird“, fügte die Abgeordnete hinzu.


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