Veranstaltungen

Fluglärm-Gutachten: CDU-Abgeordnete gegen neue Schweizer Flugverfahren

23.02.2016

Vorstellung des Fluglärm-Gutachtens im Landratsamt Waldshut. CDU-Bundestagsabgeordnete sehen ihre Einschätzung zum Betriebsreglement 2014 bestätigt.

"Wir wenden uns entschieden gegen jede zusätzliche Belastung von Südbaden!“ Das betonen die Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger, Andreas Jung, Thorsten Frei und Gabriele Schmidt sowie ihre Landtagskollegen Wolfgang Reuther und Felix Schreiner (alle CDU) anlässlich des heute vorgestellten Gutachtens über die von der Flughafen Zürich AG im Rahmen des Betriebsreglements 2014 (BR2014) beantragten Flugverfahrensänderungen. Das Gutachten hatte die Gesellschaft für Luftverkehrsforschung mbh (GfL) im Auftrag der Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis und Konstanz erstellt.

Die CDU-Abgeordneten hatten sich mit Bekanntwerden der Pläne des Flughafens Zürich im Oktober 2014 an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gewandt und die Befürchtung geäußert, dass mit der beantragten Entflechtung des Ostkonzeptes eine deutliche Zunahme der Flugbewegungen über den drei Landkreisen verbunden sein dürfte. Dobrindt hatte zuvor erklärt, dass er keine Ratifizierung des von den Abgeordneten kritisierten Fluglärm-Staatsvertrags mit der Schweiz einleiten werde, solange strittige Punkte nicht völkerrechtsverbindlich geklärt wären.

„Bis heute ist der Flughafen Zürich einen belastbaren Nachweis für die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des deutschen Luftraums in dem beantragten Ausmaß schuldig geblieben. Der Gutachter zeigt nunmehr eine Alternative zu den beantragten An- und Abflugverfahren auf, mit der die Bevölkerung in der süddeutschen Grenzregion spürbar entlastet werden könnte“, so die CDU-Abgeordneten. „Die Schweiz wäre also durchaus in der Lage, die durch den Flughafen Zürich hervorgerufene Belastung stärker als bislang auf dem eigenen Hoheitsgebiet abzuwickeln“, so die Abgeordneten weiter.

„Wir vertrauen auch weiterhin Bundesverkehrsminister Dobrindt, der beim Bürgerdialog in der Stadthalle Tiengen im März 2015 klar gemacht hat, dass er die Interessen der Menschen in Südbaden berücksichtigen wird. Für die weiteren Gespräche ist es hilfreich, dass der Gutachter auch die Stuttgarter Erklärung für grundsätzlich umsetzbar hält“, so die Abgeordneten abschließend.


Home | Links | Impressum | Sitemap
© Gabriele Schmidt 2013