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Falkensteigtunnel: CDU-Politiker bekräftigen Forderung gegenüber Ministerium

27.04.2016

CDU-Bundestagsabgeordnete und Landrätin Störr-Ritter zu Gespräch über Priorisierung der Ortsumfahrung Falkensteig im Bundesverkehrsministerium. Forderung nach Aufnahme des Falkensteigtunnels in den neuen Bundesverkehrswegeplan. Erneute Prüfung der Projektunterlagen erbeten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundestagsabgeordneten Steffen Bilger, Thomas Dörflinger, Matern von Marschall und Gabriele Schmidt 

„Der Falkensteigtunnel ist für den Verkehrsfluss in der Region und den weiteren Ausbau der B 31 von hoher Bedeutung und muss daher Eingang in den neuen Bundesverkehrswegeplan finden!“ Diese Forderung bekräftigten die Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger, Matern von Marschall und Gabriele Schmidt sowie Landrätin Dorothea Störr-Ritter (alle CDU) im Gespräch mit Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle in Berlin. An dem Gespräch, das am Montag dieser Woche im Bundesverkehrsministerium stattfand, nahm auch der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger (CDU) als zuständiger Berichterstatter im Verkehrsausschuss des Bundestages teil.

Das Bundesverkehrsministerium hatte Mitte März 2016 den Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan vorgestellt. Darin findet der 2,5 Kilometer lange Falkensteigtunnel keine Berücksichtigung und wird entsprechend in der Kategorie „Kein Bedarf“ geführt. Im noch aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2003 war der Falkensteigtunnel auf Initiative von Thomas Dörflinger von der Kategorie „Weiterer Bedarf“ in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ aufgestuft worden, was die Vorplanung des Tunnelbauvorhabens ermöglichte.

„Es folgt keiner verkehrsplanerischen Logik, wenn die heute schon vorhandene Engstelle in Falkensteig nicht für den neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt wird und der Bund damit hinter die Priorisierung des Bundesverkehrswegeplans 2003 zurückgeht“, so die CDU-Politiker. Dies gilt nach Ansicht der CDU-Politiker umso mehr, als das Bundesverkehrsministerium mit dem Entwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan die hohe Verkehrsbedeutung der B 31 bestätigt und mehrere Teilprojekte auf der West-Ost-Achse zwischen Breisach und Donaueschingen hoch priorisiert.

„Die Verkehrsbelastung in Falkensteig hat schon heute das erträgliche Maß bei weitem überschritten und dürfte sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Davon betroffen wären nicht nur die Einwohner von Falkensteig, sondern auch die Menschen in der gesamten Raumschaft, da mit mehr Ausweichverkehr über einer-seits das Glottertal und andererseits die Spirzenstraße gerechnet werden muss“, erklärten die CDU-Politiker. „Der Bau der Ortsumfahrung Falkensteig ist daher auch im Interesse der Gemeinden Glottertal, St. Peter, St. Märgen, Breitnau und Hinterzarten.“

Die CDU-Politiker betonten gegenüber dem Bundesverkehrsministerium, dass eine Bewertung der Ortsumfahrung Falkensteig als Einzelvorhaben wenig Sinn ergebe. Der dem Bundesverkehrsministerium von den CDU-Politikern vorgetragene Vorschlag stellte vielmehr darauf ab, insbesondere den überregionalen Nutzen des Teilprojekts Falkensteigtunnel angemessen zu berücksichtigen. „Wir haben das Ministerium darum gebeten, die Projektbewertung der Ortsumfahrung Falkensteig nochmals zu prüfen“, so die CDU-Politiker abschließend.


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