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Start des Interessenbekundungsverfahrens für das Mehrgenerationenhaus (2017-2020)

29.04.2016

Gabriele Schmidt informiert über die angelaufene Bewerbungsphase für das Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Bewerbungsphase für das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat begonnen: Bis Ende Mai sind kommunale und freie Träger aufgerufen, sich für die Förderung zu bewerben. Die Mehrgenerationenhäuser werden von 2017 bis voraussichtlich 2020 jährlich mit 40.000€ unterstützt. Neben bereits im laufenden Aktionsprogramm geförderten Häusern werden auch neue Projekte aufgefordert, am IBV teilzunehmen.

Mit dem neuen Programm sollen die Kommunen bei der Koordinierung der Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen wie zum Beispiel der Flüchtlingsintegration gestärkt werden. Dies soll durch eine engere kommunale Anbindung der Mehrgenerationenhäuser erreicht werden, welche damit noch passgenauer und flexibler auf die Bedarfe vor Ort reagieren können. Die Mehrgenerationenhäuser als generationenübergreifende Begegnungsstätten können sich so zum unverzichtbaren Bestandteil des kommunalen Angebotes entwickeln und sowohl im Schwerpunkt „Gestaltung des demografischen Wandels“ als auch im Bereich der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte tätig werden.

Die Finanzierung der Häuser setzt sich aus einer Förderung des Bundes mit 30.000€ jährlich und einer Kofinanzierung durch die Kommune bzw. den (Land-)Kreis oder das Land in Höhe von 10.000€ pro Jahr zusammen.


Die Teilnahme am IBV ist über ein Online-Formular oder postalisch möglich. Das Bewerbungsformular steht unter www.ibv-mehrgenerationenhaus.de zur Verfügung. Anfang September 2016 werden die Einrichtungen darüber informiert, ob sie einen Förderantrag stellen können.

Weitere Informationen wie die Förderrichtlinie und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.


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