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Asyl-Helferkreise aus dem Wahlkreis der CDU-Bundestagsabgeordneten Gabriele Schmidt auf politischer Rundreise in Berlin

03.06.2016

50 Mitglieder der Helferkreise für Flüchtlinge kamen auf Einladung von Gabriele Schmidt nach Berlin.

50 Mitglieder der Helferkreise für Flüchtlinge aus Albbruck, Bonndorf, Görwihl, Jestetten, Küssaberg, Lauchringen, Laufenburg, Löffingen, Murg, Rickenbach, St. Blasien, Stühlingen, Tiengen, Waldshut, Wehr, Wutöschingen und Ühlingen-Birkendorf kamen auf Einladung von Gabriele Schmidt (CDU) nach Berlin. Mit dabei war auch ein syrischer Flüchtling, der seit drei Jahren in Deutschland lebt, sich sehr gut integriert hat und nun selbst Helfer ist. Die Gruppe besuchte die Abgeordnete im Bundestag und berichtete aus ihren Erfahrungen mit den Schutzsuchenden vor Ort. Die Helfer forderten Beschleunigung der Asylverfahren und die zügige Unterbringung in den Gemeinden. Man sehe im Flüchtlingsaufkommen insbesondere auch Chancen für die Kommunen und den ländlichen Raum.
„Die Hilfsbereitschaft der Menschen ist beeindruckend und verdient Anerkennung“, sagte Schmidt. Mit der Reise nach Berlin wolle sie sich ganz herzlich für die wertvolle Arbeit bedanken, die sicherlich nicht einfach ist. Aus Erfahrung wüsste die Politikerin, die selbst in einem Helferkreis aktiv ist, um die täglichen Herausforderungen für beide Seiten. „Das ehrenamtliche Engagement ist für mich der Grundstein für unseren Wohlstand. Ich bin stolz darauf, dass wir so viele Helferinnen und Helfer in unserem Wahlkreis haben“, betonte Schmidt. 

Das geplante Integrationsgesetz war Thema des Informationsgesprächs im Bundesministerium des Innern. Allein im letzten Jahr haben 476.649 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Auch im Jahr 2016 und den folgenden Jahren sind hohe Zahlen an Asylanträgen zu erwarten. Um Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben, möglichst zügig in unsere Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren, sollen Förderangebote und Pflichten genau definiert und rechtliche Konsequenzen für fehlende Integrationsbemühungen klar geregelt werden. Mit der Wohnortzuweisung bekommen Länder und Kommunen ein Instrument in die Hand, um die Konzentration von Schutzberechtigten in Ballungsräumen zu verhindern und positiv auf die Integration in der Fläche einwirken zu können. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Eine Schifffahrt auf der Spree, der Besuch in der Landesvertretung Baden-Württemberg und andere Highlights rundeten die gelungene Fahrt ab.

Berlin-Fahrt Juni 2016

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