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Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches

08.07.2016

Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung.

Nein heißt Nein

Nein heißt Nein! Wir verschärfen das Sexualstrafrecht, schließen Strafbarkeitslücken und setzen in der Gesellschaft ein klares Zeichen: Wenn jemand einen sexuellen Kontakt nicht will, ist das ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Zukünftig reicht die Vornahme sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers zur Strafbarkeit aus. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ verträgt keine Einschränkung und wird durch maßgeblich von der Unionsfraktion (siehe Bild) im parlamentarischen Verfahren voran getriebene Änderungen fest im Sexualstrafrecht verankert.
Mit den neuen strafrechtlichen Regelungen geben wir auch die richtigen Antworten auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und an anderen Orten in unserem Lande, bei denen Frauen Opfer sexueller Übergriffe wurden. Zukünftig werden mittels des neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung auch das sogenannte Grabschen und solche Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden, geahndet.


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