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CDU-Abgeordnete Gabriele Schmidt begrüßt Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter beim Unterhaltsvorschuss

17.11.2016

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten

Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel und brauchen deshalb besondere Unterstützung. Heute (Mittwoch) hat das Bundeskabinett beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten: Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Alleinerziehende können nunmehr auch für ältere Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss und ohne Begrenzung der Bezugsdauer erhalten. Darüber informiert die CDU-Bundestagsabgeordnete Gabriele Schmidt in einer Medienmitteilung.

„Der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung. Er fängt Alleinerziehende auf, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den aus-fallenden Barunterhalt aufkommen müssen“, so die Sozialpolitikerin.
Bereits in seiner derzeitigen Ausgestaltung sichert der Unterhaltsvorschuss verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei. „Von der Reform werden zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren, worüber ich mich sehr freue“, sagte Schmidt. Über die Finanzierung wird mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeigeführt.

Weitere Änderung betrifft den Kinderzuschlag. Über die Erhöhung zum Jahresbeginn 2017 wurde im Koalitionsausschuss ebenfalls Einigung erzielt. Nach der ersten Erhöhung im Juli 2016 auf 160 Euro wird sich der Kinderzuschlag ab dem 1. Januar 2017 belaufen. 



Foto zum Beitrag: Colourbox 


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