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Gabriele Schmidt MdB informiert: Hilfen für Opfer aus Heimen der Behindertenhilfe stehen bereit

10.01.2017

Neues Info-Telefon und Onlineportal informieren

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat zum 1. Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen. „Damit ist nach langem Ringen ein solides Hilfesystem für Menschen geschaffen worden, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. von Oktober 1949 bis Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben“, äußerte sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Gabriele Schmidt in einer Medienmitteilung. „Die Unionsfraktion hat dafür sehr gekämpft, nachdem einige Länder zwischenzeitlich auf der Bremse standen“, fügte die Sozialpolitikerin hinzu.

Die neue Stiftung sieht neben einer individuellen Anerkennung für die Betroffenen auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschehnisse vor. Betroffene, die bis heute unter den Folgen ihrer damaligen Unterbringung leiden, erhalten eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro. Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, wird eine einmalige pauschale Rentenersatzleistung erhalten: Bei einer Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren in Höhe von 3.000 Euro, bei längerer Arbeitsdauer in Höhe von 5.000 Euro. 

„Die Unterstützungsleistungen werden nicht auf Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angerechnet. Sie sind zudem nicht pfändbar“, bestätigte Schmidt weiter.

Betroffene können sich ab sofort mit allgemeinen Fragen an das Info-Telefon im Auftrag der Stiftung Anerkennung und Hilfe unter Telefon 0800 221 221 8 wenden. Die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung erfolgen mit der im jeweiligen Bundesland örtlich zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle. Die Adressen und Telefonnummern sind auf der Internetseite der Stiftung unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de zu finden.


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