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Südbadische Abgeordnete: „Keine Zugeständnisse bei Fluglärm!“

25.06.2014

Gespräch im Bundesverkehrsministerium zu GBAS-Verfahren

„Keine Zugeständnisse bei Flugbewegungen und Flugrouten, kein gekröpfter Nordanflug!“

Diese Forderung vertraten die südbadischen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger, Andreas Jung, Thorsten Frei und Gabriele Schmidt in einem Gespräch mit Gerold Reichle, dem Abteilungsleiter für Luft- und Raumfahrt, im Bundesverkehrsministerium in Berlin. Anlass hierfür war der Antrag des Schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), das bisherige Instrumentenlandesystem auf der Hauptlandepiste 14 des Flughafens Zürich um ein satellitengestütztes Anflugverfahren (GBAS) zu ergänzen und die dafür erforderliche Änderung der 220. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrs-Ordnung. Die Abgeordneten machten dabei nochmals deutlich, dass die Genehmigung eines GBAS-Verfahrens nicht zu einer Aushöhlung der in der 220. DVO festgelegten Sperrzeiten führen dürfe. Ebenso wenig dürfe das satellitengestützte Verfahren zu einer Verkürzung der Landeintervalle auf der Piste 14 und damit zu einer höheren Flugverkehrsbelastung für die süddeutsche Grenzregion führen.

Gerold Reichle erklärte, das satellitengestützte Anflugverfahren GBAS entspreche dem aktuellen Stand der Technik. Reichle sicherte den Abgeordneten ausdrücklich zu, dass eine Genehmigung des GBAS-Verfahrens für die Piste 14 nicht zu mehr Fluglärm führe. Es würden dadurch weder neue Flugrouten noch mehr Flugbewegungen durch verkürzte Landeintervalle möglich. Insbesondere stehe eine Genehmigung des satellitengestützten Anflugverfahrens nicht mit dem „gekröpften Nordanflug“ in Zusammenhang. Für diesen werde ausdrücklich weiterhin keine Genehmigung erteilt. Über diesen Sachverhalt habe man auch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg informiert.


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