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Der Mensch im Mittelpunkt - Uwe Schummer MdB in Stegen

28.10.2014

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besucht das Bildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte

Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Gabriele Schmidt kam Uwe Schummer, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in das Bildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte nach Stegen. „Der Mensch im Mittelpunkt“ war das Motto der gut besuchten Veranstaltung. Rund 70 Personen darunter viele Schülerinnen und Schüler des BBZ beteiligten sich an der regen Diskussion zum geplanten Bundesteilhabegesetz. „Für mich stand und steht der Mensch an erster Stelle“, erklärte Gabriele Schmidt in ihrem Grußwort. Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind aus Sicht der Abgeordneten der Schlüssel für ein Leben in Würde. 

Die Anforderungen an das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Gesetz sind groß. Nur im Dialog mit Menschen mit Behinderungen kann man diesen gerecht werden. Im Fokus stand daher der Austausch mit Betroffenen, die die Möglichkeit bekamen, über die Schwierigkeiten im Alltag und ihre Wünsche für die Zukunft zu sprechen. Die Kernforderungen eines modernen Teilhabegesetzes sind u.a. Stärkung der persönlichen Entfaltung und des Wahlrechts, Leistungen aus einer Hand sowie mehr Teilhabe am Arbeitsleben. 

Uwe Schummer bekräftigte in seinen Ausführungen die Notwendigkeit einer Reform und erläuterte den vorgesehen Fahrplan und die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit. Auf www.gemeinsam-einfach-machen.de können Interessierte von der „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“, der u.a. Verbände von Menschen mit Behinderungen, Länder, kommunale Spitzenverbände usw. angehören, verabschiedete Dokumente abrufen und sich auf der Webseite registrieren lassen, um regelmäßig über aktuelle Veröffentlichungen der Gruppe informiert zu werden.
Der Behindertenbeauftragte stellte zudem klar, dass das Bundesteilhabegesetz nicht im Sinne eines „Kommunalentlastungsgesetzes“ zu verstehen sei. In erster Linie wolle man ein Gesetz, das sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erhalten die Kostenträger vor Ort fünf Milliarden Euro jährlich für die Eingliederungshilfe. Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes werden die Kommunen ab 2015 in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr entlastet.   

Am Ende der Veranstaltung nahmen Uwe Schummer und Gabriele Schmidt die vorgetragenen Anregungen nach Berlin mit, die ihnen als Maßstab für die Beurteilung des kommenden Gesetzentwurfes dienen werden.

von links: Stefan Pößiger, Vera Kolbe (beide Lehrer am BBZ Stegen, Gebärdensprachdolmetscher während der Veranstaltung), Hartmut Jacobs (Leiter des BBZ Stegen), Uwe Schummer MdB und Gabriele Schmidt MdB
von links: Stefan Pößiger, Vera Kolbe (beide Lehrer am BBZ Stegen, Gebärdensprachdolmetscher während der Veranstaltung), Hartmut Jacobs (Leiter des BBZ Stegen), Uwe Schummer MdB und Gabriele Schmidt MdB

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