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Bundesverfassungsurteil zum Betreuungsgeld

22.07.2015

CDU-Kreisverband Waldshut fordert Planungssicherheit für Familien und Förderung durch das Land

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärte, weil der Bund hierfür nicht zuständig sei, sieht der CDU Kreisverband die grün-rote Landesregierung in der Pflicht, sich für die Planungssicherheit der Betreuungsgeldbeziehenden einzusetzen. „Mit 100.000 betreuungsgeldbeziehenden Familien in Baden-Württemberg zeigt sich, dass im Land die Anerkennung der Erziehungsleistung durch die Familie ein Erfolg ist. Diese stehen nach dem Urteil vor der Ungewissheit, wie es weitergeht.“, so Kreisvorsitzender Felix Schreiner MdL und die Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger und Gabriele Schmidt. Nachdem bereits bewilligte Anträge auf Betreuungsgeld Bestandschutz haben, gehe es nun darum, für die anderen Familien Planungssicherheit zu gewährleisten. Viele haben schon das Betreuungsgeld einkalkuliert. Entweder müsse das Land ein Förderprogramm auflegen oder sich beim Bund für eine entsprechende Finanzierung einsetzen.

Zudem sieht der CDU Kreisverband nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Ball bei der grün-roten Landesregierung, sich des Themas Familienförderung anzunehmen. „Es sei Landessache, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Jetzt erwarten wir von Grün-Rot, dass sie konkrete Maßnahmen der Familienförderung angeht. Ausbau von Kindertagesstätten kann nur ein Teil davon sein. Auch Familien, die ihre Kinder unter drei Jahren zu Hause erziehen und fördern, müssen Unterstützung finden.“, so Kreisvorsitzender Felix Schreiner MdL und seine Bundestagskollegen Thomas Dörflinger und Gabriele Schmidt.


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