Veranstaltungen

Abgeordnete informieren über Städtebauförderung

29.01.2016

Bund gibt Startschuss zur neuen Förderrunde für nationale Projekte des Städtebaus

Die Bundesregierung stellt auf Beschluss des Deutschen Bundestages 2016 erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereit. Darüber informieren die Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger und Gabriele Schmidt (beide CDU) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Mit dem Investitionsprogramm sollen Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen beziehungsweise hohem Innovationspotential gefördert werden.

„Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Kommune beziehungsweise Region. Damit sollen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden“, erklärten die CDU-Abgeordneten. Die Projekte zeichneten sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, so die Abgeordneten weiter.

Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug wie beispielsweise interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie der demographiegerechte und barrierefreie Umbau von Städten und Gemeinden. Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, was jedoch keine Fördervoraussetzung ist. Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum eines Landes oder privater Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller. Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Noch bis zum 19. April 2016 können beim Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) geeignete Projektvorschläge eingereicht werden.


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