Veranstaltungen

Ausweitung des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“

12.09.2016

Jobcenter Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald nehmen ab Januar 2017 teil

Mit Beginn des nächsten Jahres wird die Langzeitarbeitslosenförderung im Programm „Soziale Teilhabe“ ausgebaut. Damit erhalten mehr Menschen, die es besonders schwer haben auf dem ersten Arbeitsmarkt, die Möglichkeit, dort Fuß zu fassen. „Dieses Programm unterstützt und ergänzt die Bemühungen, die wir insbesondere mit der SGB II – Reform unternommen haben, um Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreich zu verringern“ ist die CDU-Bundestagsabgeordnete Gabriele Schmidt überzeugt.

Weitere 90 Jobcenter wurden für die Teilnahme ausgewählt. „Ich freue mich, dass auch das Jobcenter Waldshut und das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald ausgewählt wurden und Mittel aus diesem Programm erhalten werden“, so die CDU-Politikerin. Das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald bekommt 10 und das Jobcenter Waldshut sogar 30 Plätze bewilligt.

Bei einer Laufzeit bis Ende 2018 sollen für die Förderung von nunmehr rund 15.000 Plätzen insgesamt bis zu 600 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Seit dem Programmstart in 2015 nehmen bereits 105 Jobcenter an der Umsetzung des Programms teil. Menschen, die schon lange im Hartz IV-Bezug sind und entweder wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern leben, sind die beiden Zielgruppen, auf die sich die Förderung bezieht.

Schmidt erklärte weiter: „Mit der Einführung des § 16 h in das Sozialgesetzbuch II haben wir uns für die Förderung schwer erreichbarer junger Menschen stark gemacht. Durch die Konzentration auf die genannten Zielgruppen wollen wir uns weiter besonders für Familien in schweren Lebenslagen einsetzen: Bei der Förderung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern erreicht die Unterstützung nicht nur die Langzeitarbeitslosen selbst, sondern zugleich die im Haushalt lebenden Kinder, die erfahren, dass Beschäftigung eine wichtige Rolle im Leben spielt!“

Gefördert werden Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung ausgestaltet und beträgt bei 30 Stunden 1.320 Euro. Auch ein Einstieg in die Förderung mit stufenweise erhöhter Anzahl der Wochenstunden ist möglich.


Home | Links | Impressum | Sitemap
© Gabriele Schmidt 2013