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Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

27.01.2017

Gabriele Schmidt MdB begrüßt Planungssicherheit für Sportvereine

Mit dem Beschluss zur Novelle der Sportanlagenlärmschutzverordnung hat der Deutsche Bundestag einen wesentlichen Schritt zur Förderung des Sports unternommen. „Sport kennt keine Grenzen und ist ein wichtiges Bindeglied innerhalb unserer Gesellschaft. Nicht nur für die Gesundheit ist der Sport von Bedeutung, sondern auch für die soziale Integration“, begrüßte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gabriele Schmidt die Novelle.

Ziel der Neuregelung ist es, intensivere Nutzung von Sportanlagen zu ermöglichen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Insbesondere soll der Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor 1991 errichtet worden sind, abgesichert werden. „Damit wird ein echtes Problem von Vereinen, die Änderungen an ihren Sportanlagen vornehmen müssen oder wollen, beseitigt“, betonte Schmidt. Es wird klargestellt, dass auch nach dem Einbau von Kunstrasen, Flutlichtanlagen oder nach generellen Modernisierungsmaßnahmen die alten Immissionsgrenzwerte fortgelten. Damit wird es keine Einschränkungen des Sportbetriebes geben.
Die Abgeordnete hofft, dass der Bundesrat zustimmen wird und die Novelle noch im Frühjahr in Kraft gesetzt werden kann.


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