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Gabriele Schmidt MdB ruft zur Beteiligung an Sozialwahl 2017 auf

26.04.2017

Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen per Post zwischen dem 25. April und dem 11. Mai.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag Gabriele Schmidt ruft zur Beteiligung an Sozialwahl 2017 auf. Es ist die drittgrößte Wahl nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament. Da die gesetzlichen Sozialversicherungen selbstverwaltet sind, haben Versicherte und Rentner ihre eigenen Parlamente. Rund 51 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Vertreterinnen und Vertreter in diese Parlamente zu wählen.

„Die Teilnahme an der Sozialwahl ist ein Ausdruck der Mitbestimmung und demokratischer Teilhabe. Mit ihrer Stimme stärken Beitragszahler und Rentenempfänger nicht nur die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger, sondern verleihen ihren Interessen mehr Gewicht in der Renten- und Krankenversicherung“, so die Sozialpolitikerin. „Ich würde mich sehr freuen, wenn viele Versicherte von ihrem Recht auf Mitbestimmung Gebrauch machen würden“, fügte Schmidt hinzu.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen per Post zwischen dem 25. April und dem 11. Mai. Die Frist endet mit dem 31. Mai 2017.

https://www.sozialwahl.de/unterstuetzer/gabriele-schmidt/ 


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